AMLR · Ownership Interest · Art. 52
Senior Managing Officials: Fallback, nicht Beneficial Owner
Kurz zusammengefasst: Wenn über Ownership Interest (Art. 52) und Control (Art. 53) keine natürliche Person als Beneficial Owner identifiziert werden kann, verlangt Art. 22(2) AMLR die Identifizierung der Senior Managing Officials. Recital 125 stellt klar: SMOs sind nicht selbst Beneficial Owners, sondern Platzhalter.
Wann der Fallback greift
Niemand hält direkt oder indirekt 25 % oder mehr in einer Ownership-Kategorie; kein Control-Faktor führt zu einer identifizierbaren natürlichen Person; oder die Struktur ist zu komplex, intransparent oder gestreut.
Dieser Beitrag erklärt die Kategorie für die strukturierte Dokumentation in der Kanzleipraxis. Ob im Einzelfall ein wirtschaftlich Berechtigter vorliegt, bestätigt die prüfende Person; Transparify schlägt vor und dokumentiert den Entscheidungsweg.
Wer SMO ist
Geschäftsführende Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 63(4)(a)) sowie natürliche Personen mit Leitungsfunktion, die dem Leitungsorgan für das Tagesgeschäft verantwortlich und rechenschaftspflichtig sind (Art. 63(4)(b)). Die Kriterien gelten kumulativ für dieselbe Person.
Häufige Fragen
Melde ich SMOs zusätzlich zu UBOs?
Der Fallback ist gedacht, wenn kein UBO bestimmbar ist — nicht als Zusatz zu bereits identifizierten Beneficial Owners.