Shares (Art. 52 AMLR): Was Kapitalanteile in der UBO-Prüfung bedeuten
Shares sind der Ausgangspunkt der Ownership-Interest-Prüfung: die Kapitalbeteiligung, typischerweise aus der Gesellschafterliste, parallel zu Stimm- und Wirtschaftsrechten, nicht mit ihnen verrechnet.
- AMLR
- Shares
- Ownership Interest
- Art. 52
- UBO