AMLR · Ownership Interest · Art. 52
Appointment Rights: Mehrheit der Organmitglieder bestellen oder abberufen
Kurz zusammengefasst: Unter Art. 53(3) AMLR kann Kontrolle bestehen, wenn eine Person das vertragliche oder satzungsmäßige Recht hat, die Mehrheit der Mitglieder des Leitungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen oder abzuberufen. Das Recht muss die Mehrheit des Organs erfassen.
Was dieser Control-Faktor erfasst
Die AMLR erkennt an, dass entscheidende Einflussnahme nicht nur über Kapitalmehrheit entsteht. Wer die Zusammensetzung der Geschäftsleitung oder des Aufsichtsorgans mehrheitlich bestimmen kann, kann relevante Entscheidungen durchsetzen — unabhängig vom eigenen Kapitalanteil.
Ein Recht, das nur eine Minderheit des Organs betrifft, erfüllt diesen Grund für sich genommen nicht.
Dieser Beitrag erklärt die Kategorie für die strukturierte Dokumentation in der Kanzleipraxis. Ob im Einzelfall ein wirtschaftlich Berechtigter vorliegt, bestätigt die prüfende Person; Transparify schlägt vor und dokumentiert den Entscheidungsweg.
Typische Quellen
Das Recht steht oft nicht in der Gesellschafterliste, sondern in der Satzung oder in Gesellschaftervereinbarungen.
- Satzung: Bestell- und Abberufungsrechte für Geschäftsführung oder Aufsichtsrat.
- Gesellschaftervereinbarung: Investorenrechte zur Bestimmung der Mehrheit der Organmitglieder.
- Nebenabreden: Vertragliche Rechte, die die Organzusammensetzung steuern.
Abgrenzung
Bloße Organmitgliedschaft ist nicht dasselbe wie das Recht, die Mehrheit zu bestellen. Geschäftsleiter ohne dieses Recht können später als Senior Managing Officials in Betracht kommen, wenn kein UBO identifizierbar ist — nicht automatisch als Control-UBO.
Häufige Fragen
Reicht das Recht, einen von drei Geschäftsführern zu bestellen?
Nein. Der Faktor verlangt die Mehrheit des Organs. Ein Minderheiten-Bestellrecht wird dokumentiert, erfüllt diesen Grund aber nicht für sich.
Ist ein Geschäftsführer damit automatisch UBO?
Nicht wegen der Organstellung allein. UBO über diesen Faktor wird, wer das Mehrheits-Bestell- oder Abberufungsrecht hält — die Kanzlei bestätigt den Sachverhalt.