AMLR · Ownership Interest · Art. 52
Veto Rights: relevante Vetorechte über grundlegende Entscheidungen
Kurz zusammengefasst: Art. 53(3)(c) AMLR erfasst relevante Vetorechte: vorbehaltene Befugnisse über grundlegende Entscheidungen, die über die Beteiligung selbst ausgeübt werden und entscheidende Einflussnahme auf die Ausrichtung der Gesellschaft bedeuten. Ein Veto über das laufende Tagesgeschäft erfüllt diese Schwelle nicht.
Was „relevant“ bedeutet
Das Whitepaper grenzt ab: Das Veto muss fundamentale oder strategische Entscheidungen betreffen und an die Beteiligung geknüpft sein — nicht eine rein persönliche Abrede ohne Bezug zu Anteilen.
Typisch: Satzungsänderungen, Veräußerung des Kernvermögens, Bestellung oder Abberufung der Geschäftsleitung, Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte in einer Investorenvereinbarung.
Dieser Beitrag erklärt die Kategorie für die strukturierte Dokumentation in der Kanzleipraxis. Ob im Einzelfall ein wirtschaftlich Berechtigter vorliegt, bestätigt die prüfende Person; Transparify schlägt vor und dokumentiert den Entscheidungsweg.
Typische Quellen
Vetorechte stehen selten in der Gesellschafterliste.
- Satzung: Zustimmungsvorbehalte für Grundlagenbeschlüsse.
- Gesellschafter- oder Investorenvereinbarung: Reserved Matters, die an eine bestimmte Beteiligung geknüpft sind.
Abgrenzung zu Voting Rights
Die Stimmquote ist Ownership Interest (Art. 52). Ein Vetorecht ohne Stimmenmehrheit ist Control via other means. Beides kann parallel vorliegen und wird getrennt dokumentiert.
Häufige Fragen
Zählt ein Veto über das operative Tagesgeschäft?
Nach der Tool-Logik und Art. 53(3)(c) nicht. Relevant sind fundamentale oder strategische Entscheidungen, nicht Routine.
Muss das Veto an Anteile geknüpft sein?
Ja, in der Erfassung: an die Beteiligung der Person, nicht eine rein persönliche Abrede ohne Shareholding-Bezug. Die Kanzlei bestätigt die Klausel.