AMLR · Ownership Interest · Art. 52
Foundation Roles: Stifter und Vorstand zwingend, übrige Rollen bedingt
Kurz zusammengefasst: Für eine Stiftung (Stiftung) überspringt Transparify den Ownership-Interest-Schritt vollständig. Art. 57(1) AMLR verlangt eine rollenbasierte Erfassung: Stifter/Settlor und Vorstand sind immer erforderlich; Aufsichts- oder Beirat, Begünstigte und weitere kontrollierende Personen nur, wenn sie im konkreten Fall vorkommen.
Immer erforderlich
Jede Stiftung hat Stifter und eine Geschäftsführung. Fehlt ein vollständiger Eintrag, ist das eine Lücke in der Dokumentation.
Dieser Beitrag erklärt die Kategorie für die strukturierte Dokumentation in der Kanzleipraxis. Ob im Einzelfall ein wirtschaftlich Berechtigter vorliegt, bestätigt die prüfende Person; Transparify schlägt vor und dokumentiert den Entscheidungsweg.
Bedingte Rollen
- Aufsicht / Beirat: Nur wenn ein solches Organ existiert.
- Begünstigte: Entweder namentlich oder als Klasse, je nachdem ob konkrete Begünstigte identifiziert sind.
- Weitere Kontrollperson: Optionaler Auffangtatbestand.
Häufige Fragen
Warum keine Shares bei der Stiftung?
Eine Stiftung hat kein klassisches Stammkapital mit Gesellschaftern. Die AMLR führt die Prüfung über Rollen nach Art. 57.