AMLR · Ownership Interest · Art. 52
Cooperative Voting: ein Mitglied, eine Stimme — bis die Satzung etwas anderes sagt
Kurz zusammengefasst: Die AMLR enthält keine genossenschaftsspezifischen Regeln. Transparify setzt den in Genossenschaftssatzungen üblichen Grundsatz ein-Mitglied-eine-Stimme als Default um: Die Voting-Rights-Quote je Mitglied folgt aus der Anzahl der erfassten Mitglieder, bis eine abweichende Satzung eingegeben wird.
Was automatisch passiert
Bei Rechtsform eG erscheint die Frage nach gleichen Stimmrechten. Bei „Ja“ wird 100 % durch die Zahl der Ownership-Holder geteilt. Shares und die übrigen Ownership-Kategorien bleiben manuell.
Dieser Beitrag erklärt die Kategorie für die strukturierte Dokumentation in der Kanzleipraxis. Ob im Einzelfall ein wirtschaftlich Berechtigter vorliegt, bestätigt die prüfende Person; Transparify schlägt vor und dokumentiert den Entscheidungsweg.
Override
Weicht die Satzung vom Kopfstimmrecht ab, wird „No“ gewählt und die Voting Rights wie bei anderen Rechtsformen individuell erfasst.
Häufige Fragen
Ersetzt das die Ownership-Prüfung?
Nein. Es füllt nur Voting Rights. Shares, Gewinn- und Liquidationsrechte bleiben eigene Kategorien.