AMLR · Ownership Interest · Art. 52
Trust Arrangements: Overlay je Ownership-Kategorie, nicht als Rechtsform
Kurz zusammengefasst: Anders als Stiftung, e.V. oder eG ist ein Trust keine Rechtsform der Zielgesellschaft, sondern eine Art, ein Ownership Interest zu halten. Deshalb erscheint die Frage je Kategorie (Shares, Voting Rights, …). Dieselbe Person kann für Shares einen anderen Trust haben als für Voting Rights.
Zwingende Rollen (Art. 58(1))
Settlor und Trustee sind unabhängig voneinander zwingend. Ein Protector wird erfasst, wenn einer existiert. Weitere kontrollierende Personen sind ein Auffangtatbestand.
Dieser Beitrag erklärt die Kategorie für die strukturierte Dokumentation in der Kanzleipraxis. Ob im Einzelfall ein wirtschaftlich Berechtigter vorliegt, bestätigt die prüfende Person; Transparify schlägt vor und dokumentiert den Entscheidungsweg.
Ordinary vs. Discretionary Trust
Beim ordinary Trust (Art. 59) werden Begünstigte namentlich erfasst oder — wenn nicht identifiziert — als Klasse beschrieben.
Beim discretionary Trust (Art. 60) kommen Objects of Power und Default Takers hinzu. Eine namentliche Erfassung ist der Regelfall; eine Klassenbeschreibung nur, wenn die Low-Risk-Ausnahme nach Art. 60(2) / 59(2) bejaht und begründet wird.
Häufige Fragen
Warum die Frage fünfmal, je Kategorie?
Weil der Overlay pro Ownership-Kategorie gilt. Ein Trust nur über Gewinnrechte ist ein anderer Sachverhalt als ein Trust über die Anteile.
Ist der Trustee immer UBO?
Die Rolle ist nach Art. 58 zu identifizieren. Ob daraus Beneficial-Owner-Status folgt, bestätigt die Kanzlei anhand der Gesamtsituation — das Tool dokumentiert die Rolle.