AMLR · Software · Juli 2027
Automatisierte AMLR Software Lösung
Kurz zusammengefasst: Die EU Anti-Money Laundering Regulation (AMLR, EU 2024/1624) gilt ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Für verpflichtete Unternehmen und die Kanzleien, die sie beraten, bedeutet das vor allem eines: Die Bestimmung wirtschaftliche Eigentümerr muss nach der neuen AMLR-Methodik neu durchgeführt werden, nicht nur im Transparenzregister nachgepflegt werden.
Was ist die AMLR?
Die Anti-Money Laundering Regulation (AMLR, EU 2024/1624) ist die neue EU-Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Anders als eine Richtlinie bedarf sie keiner nationalen Umsetzung: Ab dem 10. Juli 2027 gilt sie in allen Mitgliedstaaten in derselben Form.
Für die Praxis der wirtschaftliche Eigentümern ist vor allem Art. 51 bis 54 relevant. Dort werden die Voraussetzungen für die Identifizierung von Ultimate Beneficial Owners (UBO) geregelt: parallel über Ownership Interest (Art. 52) und Control via Other Means (Art. 53), mit dokumentationspflichtiger Nachvollziehbarkeit.
Für wen ist das relevant?
Die AMLR betrifft nicht nur Banken. In der Praxis sind vor allem relevant:
- Verpflichtete Unternehmen unter den Geldwäscherichtlinien, die UBO für eigene Gesellschaften und Beteiligungen bestimmen müssen
- Kanzleien, Steuerberater und Notare, die UBO-Prüfungen für Mandanten durchführen oder begleiten
- Compliance- und Rechtsabteilungen in Holdings und Konzernstrukturen mit mehrstufigen Beteiligungsketten
- Jede Gesellschaft, deren bisherige UBO-Dokumentation noch auf der alten nationalen GwG-Logik beruht
Kernbotschaft: Neubestimmung, nicht nur Register-Update
Die AMLR verlangt, dass Unternehmen ihre UBO-Bestimmung neu durchführen, nicht nur bestehende Transparenzregister-Einträge aktualisieren. Ownership Interest und Control müssen nach der neuen Methodik parallel geprüft, bewertet und dokumentiert werden. Wer nur alte Registerdaten übernimmt, erfüllt die Anforderungen der Verordnung nicht.
Warum Automatisierung jetzt sinnvoll ist
Die Neubestimmungspflicht trifft auf komplexere Prüflogik: mehrstufige Ketten, parallele Ownership- und Control-Wege, Sonderrechte und nicht registerbare Vereinbarungen. In Excel, Word oder isolierten Registerabfragen lässt sich das nur schwer skalieren.
Eine automatisierte AMLR-Software-Lösung strukturiert den Prüfpfad: Daten erfassen, Schwellen je Ebene berechnen, Sonderfälle gezielt abfragen und jeden Schritt dokumentieren. Sie ersetzt nicht die fachliche Bewertung durch die prüfende Person in der Kanzlei.
Was gute Automatisierung leistet und was nicht
Sinnvolle Automatisierung: Vorbefüllung aus Handelsregister und Dokumenten, regelbasierte Quotenberechnung über mehrere Ebenen, strukturierte Erfassung von Control-Faktoren, Export für Register und Mandatsakte sowie ein nachvollziehbarer Audit Trail.
Nicht sinnvoll: eine Software, die ohne Nutzerbestätigung abschließend feststellt, „Person X ist UBO wegen Klausel Y“. Sonderfälle wie Treuhand, Vetorechte oder informelle Absprachen erfordern strukturierte Rückfragen und eine dokumentierte Entscheidung der prüfenden Person.
Transparify als automatisierte AMLR-Workflow-Lösung
Transparify ist eine Workflow-, Dokumentations- und Entscheidungsführungsplattform für Transparenzregister- und GwG-Prüfungen in Kanzleien. Konkret unterstützt das Tool unter anderem bei:
- der parallelen Prüfung von Ownership Interest und Control entlang eines geführten Workflows
- Berechnungen über mehrere Beteiligungsebenen mit Schwellen je Ebene, ohne Kettenmultiplikation
- Vorbefüllung und Parsing aus Gesellschaftsunterlagen sowie Handelsregister-Daten
- systematischen Sonderfall-Workflows für Vetorechte, Pools, Nominee-Strukturen und weitere Control-Faktoren
- Export und Dokumentation für Register und interne Prüfakten
Das System schlägt vor und fragt gezielt nach. Die Kanzlei bestätigt. So bleibt die fachliche Verantwortung dort, wo sie hingehört, während Routine und Dokumentation deutlich effizienter werden.
Häufige Fragen zur automatisierten AMLR-Software
Was ist die AMLR?
Die AMLR (EU 2024/1624) ist eine EU-Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Ab dem 10. Juli 2027 gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und harmonisiert unter anderem die Regeln zur Identifizierung wirtschaftliche Eigentümerr (Ultimate Beneficial Owners, UBO).
Für wen ist die AMLR relevant?
Für verpflichtete Unternehmen und Organisationen unter den Geldwäscherichtlinien, für deren Compliance- und Rechtsabteilungen sowie für Kanzleien, Steuerberater und Notare, die UBO-Prüfungen für Mandanten durchführen oder begleiten. Betroffen sind auch Holdings, Tochtergesellschaften und jede Gesellschaft, deren bisherige UBO-Dokumentation noch auf nationaler Vor-AMLR-Logik beruht.
Reicht es, bestehende Transparenzregister-Daten zu aktualisieren?
Nein. Die AMLR verlangt eine vollständige Neubestimmung nach der neuen Methodik: Ownership Interest (Art. 52) und Control via Other Means (Art. 53) müssen parallel und gleichrangig geprüft und dokumentiert werden. Ein bloßes Nachpflegen alter Registerangaben ersetzt diese Prüfung nicht.
Was bedeutet „automatisierte AMLR-Software“ konkret?
Automatisierung meint strukturierte Workflows, Berechnungen nach festen Regeln, Vorbefüllung aus Dokumenten und Registerdaten sowie exportierbare Dokumentation. Nicht gemeint ist eine Software, die selbstständig rechtlich bindend festlegt, wer wirtschaftliche Eigentümerr ist.
Für wen ist Transparify gedacht?
Für Kanzleien, Steuerberater und Notare, die UBO-Prüfungen für Mandanten strukturiert durchführen und ab Juli 2027 AMLR-konform dokumentieren müssen.