Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Nutzung von Transparify unter usetransparify.com
Stand: 23.10.2026
1. Geltungsbereich und Anbieter
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über die Nutzung von Transparify (nachfolgend „Transparify“ oder „Dienst“), abrufbar unter usetransparify.com. Anbieter ist die Tiemann & Böker UG (haftungsbeschränkt), An den Linden 21, 91171 Greding, Deutschland, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Nürnberg unter HRB 46477 (nachfolgend „Anbieter“).
- Transparify richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, insbesondere Unternehmen, Kanzleien und andere geldwäscherechtlich Verpflichtete. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen. Mit der Registrierung und jeder Beauftragung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Leistungsbeschreibung
- Transparify ist eine webbasierte Software zur Bestimmung wirtschaftlicher Eigentümer nach der AMLR. Der Kunde erfasst die Gesellschaft und ihre Beteiligungs- und Kontrollstruktur in einem geführten Ablauf. Transparify ermittelt daraus die wirtschaftlichen Eigentümer und dokumentiert das Ergebnis (nachfolgend „Ermittlung“).
- Zum Leistungsumfang einer Ermittlung gehören die reguläre Suche im Handelsregister, die dafür vorgesehene automatische Vorbefüllung aus Registerdaten, die Berechnung über alle einbezogenen Ebenen, Holdings und Gesellschafter sowie die Dokumentation des Ergebnisses einschließlich Download.
- Optional bietet der Anbieter die Watchlist (Ziffer 8) und Transparify Enterprise für die Zusammenarbeit im Team (Ziffer 9) an.
- Transparify bietet keine Funktion zum Hochladen von Dokumenten und keine automatisierte Dokumentenerkennung oder KI-gestützte Dokumentenanalyse.
- Der Anbieter nimmt keine Eintragungen oder Meldungen im Transparenzregister vor und übermittelt keine Daten an das Transparenzregister. Die Eintragung erfolgt durch den Kunden selbst.
- Transparify ist eine Software zur Strukturierung, Berechnung und Dokumentation. Sie erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung und ersetzt nicht die Prüfung durch Rechtsanwälte, Steuerberater oder andere qualifizierte Stellen.
3. Kundenkonto
- Die Erstellung eines Kundenkontos ist kostenlos. Eine Gesellschaft kann auch ohne Konto erfasst werden. Für eine kostenpflichtige Ermittlung, die Watchlist und Enterprise ist ein Konto erforderlich.
- Die Nutzung des Kontos kann von einer Bestätigung der E-Mail-Adresse abhängig gemacht werden. Der Kunde hat bei der Registrierung und bei der Bestellung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen.
- Der Kunde hat seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn er eine unbefugte Nutzung seines Kontos vermutet.
4. Vertragsschluss
- Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
- Registrierung und Datenerfassung allein begründen keine Zahlungspflicht. Eine kostenpflichtige Ermittlung beauftragt der Kunde erst im Auftragsdialog, in dem Preis, Abrechnungszeitpunkt, Höchstbudget und diese AGB bestätigt werden, durch Klick auf die Schaltfläche „Kostenpflichtig beauftragen und fortfahren“. Damit gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab, das der Anbieter durch Anlage des Auftrags im Konto annimmt.
- Watchlist und Enterprise bucht der Kunde über den Bezahlvorgang von Stripe. Der Vertrag kommt mit Abschluss des Bezahlvorgangs zustande.
- Auftraggeber und zahlende Partei ist die im Auftragsdialog angegebene Person oder das angegebene Unternehmen. Diese können von der untersuchten Gesellschaft abweichen. Wer im Namen eines Unternehmens beauftragt, versichert, hierzu berechtigt zu sein. Der Anbieter prüft die Vertretungsbefugnis nicht.
- Der Vertragstext wird vom Anbieter nicht gesondert gespeichert. Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist unter usetransparify.com/terms abrufbar. Auftragsdaten und Rechnungen kann der Kunde in seinem Konto einsehen. Vertragssprache ist Deutsch.
5. Preise
- Jede Ermittlung ist ein eigenständiger Auftrag. Der Nettopreis richtet sich nach der Anzahl der abrechnungsrelevanten Ermittlungen des Kundenkontos innerhalb der vergangenen 365 Tage:
- 1. bis 5. Ermittlung: 20,00 € netto je Ermittlung
- 6. bis 25. Ermittlung: 17,00 € netto je Ermittlung
- 26. bis 50. Ermittlung: 14,00 € netto je Ermittlung
- ab der 51. Ermittlung: 10,00 € netto je Ermittlung
- Der Preis hängt nicht von der Komplexität der Struktur ab. Beteiligungsebenen, Holdings, Gesellschafter oder weitere untersuchte Gesellschaften lösen keine Zuschläge aus.
- Der Preis einer Ermittlung wird mit der Beauftragung festgeschrieben. Spätere Preisänderungen und das Herausfallen älterer Ermittlungen aus dem 365-Tage-Zeitraum ändern ihn nicht. Bereits beauftragte Ermittlungen werden nicht rückwirkend günstiger.
- Die Watchlist kostet 10,00 € netto pro Monat und überwachtem Unternehmen. Transparify Enterprise kostet 49,00 € netto pro Monat. Enterprise ändert die Preise je Ermittlung nicht.
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Maßgeblich sind die im Auftragsdialog oder Bezahlvorgang angezeigten Preise.
- Für Kunden mit einem vor dem 15.10.2026 erworbenen Guthaben oder Paket gelten dessen bisherige Konditionen bis zu seinem Verbrauch oder Ablauf weiter.
6. Höchstbudget
- Bei der Beauftragung legt der Kunde ein Höchstbudget fest. Kostenpflichtige Vorgänge, die dieses Budget überschreiten würden, hält Transparify an, ohne etwas abzurechnen.
- Der Kunde kann das Budget jederzeit ausdrücklich erhöhen. Daten und Bearbeitungsstand bleiben dabei erhalten.
7. Abrechnung und Zahlung
- Eine Ermittlung wird erst abgerechnet, wenn ihr Ergebnis tatsächlich geliefert ist, also die Bestimmung abgeschlossen wurde. Eine Vorauszahlung oder hinterlegte Zahlungsmethode ist nicht erforderlich. Nicht gelieferte Ergebnisse werden nicht berechnet.
- Rechnungen sind mit Zugang ohne Abzug zahlbar. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe, wahlweise im Stripe-Bezahlvorgang oder über eine per E-Mail versandte Stripe-Rechnung. Eine Zahlung gilt erst als eingegangen, wenn Stripe den Zahlungseingang bestätigt hat.
- Enterprise-Kunden können die monatliche Sammelabrechnung wählen. Dann werden alle im Kalendermonat (Zeitzone Europe/Berlin) gelieferten Ermittlungen auf einer Rechnung zusammengefasst und zu Beginn des Folgemonats über die hinterlegte Zahlungsmethode eingezogen. Voraussetzung sind eine hinterlegte Zahlungsmethode und vollständige Rechnungsdaten. Es gilt ein monatliches Ausgabenlimit, das standardmäßig 1.000,00 € netto beträgt und im Konto angepasst werden kann.
- Watchlist und Enterprise werden monatlich im Voraus über Stripe abgerechnet.
- Rechnungen, Zahlungsarten und Abonnements kann der Kunde in seinem Konto und im Kundenportal von Stripe verwalten.
- Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, neue kostenpflichtige Aufträge, die monatliche Sammelabrechnung oder Abonnementleistungen bis zum Ausgleich offener Beträge auszusetzen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
8. Watchlist
- Mit der Watchlist überwacht der Anbieter ein vom Kunden gewähltes Unternehmen einmal wöchentlich auf Änderungen der Handelsregisterdaten. Bei einer festgestellten Änderung erhält der Kunde eine E-Mail zur eigenen Prüfung.
- Die Watchlist beruht auf öffentlich verfügbaren Registerdaten. Der Anbieter gewährleistet nicht, dass alle für den Kunden relevanten Änderungen erkannt oder zeitnah gemeldet werden. Die Watchlist ersetzt nicht die eigene Überwachungspflicht des Kunden.
- Je Watchlist-Abonnement wird ein Unternehmen überwacht. Das überwachte Unternehmen kann höchstens einmal pro Woche gewechselt werden.
9. Transparify Enterprise
- Mit Enterprise kann der Kunde (Kontoinhaber) weitere Personen per E-Mail zu einzelnen Ermittlungen einladen und ihnen die Rolle „Bearbeitung“ oder „Ansicht“ zuweisen. Die Zahl eingeladener Personen ist nicht begrenzt.
- Eingeladene Personen mit Bearbeitungsrechten können kostenpflichtige Ermittlungen auslösen. Diese werden dem Konto des Kontoinhabers gemäß der Preisstaffel berechnet, worüber der Kontoinhaber bei der Freigabe ausdrücklich informiert wird.
- Der Kontoinhaber ist dafür verantwortlich, nur berechtigte Personen einzuladen, und hat das Handeln eingeladener Personen im Rahmen ihrer Rolle gegen sich gelten zu lassen. Freigaben kann er jederzeit widerrufen.
- Endet Enterprise, werden die Freigaben mit Ablauf des bezahlten Zeitraums unwirksam. Konto und Ermittlungen des Kontoinhabers bleiben bestehen.
10. Laufzeit und Kündigung
- Der Vertrag über eine Ermittlung ist mit der Lieferung des Ergebnisses erfüllt. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.
- Watchlist und Enterprise laufen auf unbestimmte Zeit und verlängern sich monatlich. Beide Seiten können sie jeweils zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen. Bereits gezahlte Beträge für den laufenden Monat werden nicht anteilig erstattet.
- Die Kündigung ist im Konto, über das Kundenportal von Stripe oder in Textform (z. B. per E-Mail an info@usetransparify.com) möglich. Der Anbieter bestätigt den Eingang elektronisch.
- Die Kündigung eines Abonnements führt nicht zur Löschung des Kontos oder der darin gespeicherten Ermittlungen. Der Kunde kann sein Konto und seine Daten jederzeit selbst löschen. Bereits entstandene Zahlungspflichten bleiben bestehen.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen Ziffer 11 vor.
11. Pflichten des Kunden und zulässige Nutzung
- Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der eingegebenen Daten verantwortlich. Er prüft die Vorbefüllung aus Registerdaten und das Ergebnis jeder Ermittlung vor der weiteren Verwendung.
- Die Eintragung im Transparenzregister und die Erfüllung sonstiger Pflichten nach der AMLR liegen allein beim Kunden.
- Gibt der Kunde personenbezogene Daten Dritter ein, etwa von Gesellschaftern oder wirtschaftlichen Eigentümern, stellt er sicher, dass er hierzu berechtigt ist.
- Untersagt sind insbesondere die Nutzung zur unbefugten Beschaffung oder Weitergabe von Unternehmens- oder Personendaten, automatisierte Abfragen, Angriffe auf den Dienst, das Umgehen von Limits oder Sicherheitsmaßnahmen sowie die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte.
- Bei Verstößen kann der Anbieter den Zugang ganz oder teilweise sperren. Dabei berücksichtigt er die berechtigten Interessen des Kunden.
12. Nutzungsrechte
- Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragsdauer das einfache, nicht übertragbare Recht ein, Transparify bestimmungsgemäß zu nutzen. Software, Inhalte und Gestaltung des Dienstes bleiben urheberrechtlich geschützt.
- Die Ergebnisse seiner Ermittlungen darf der Kunde zeitlich unbeschränkt für eigene Zwecke verwenden, insbesondere für die Eintragung im Transparenzregister, für die eigene Dokumentation sowie zur Weitergabe an Berater, Verpflichtete nach der AMLR und Behörden.
13. Verfügbarkeit
- Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 99,5 % im Monatsmittel an. Weitere Zielwerte zu Support und Wiederherstellung enthalten die Service-Zielwerte. Es handelt sich um Zielwerte, nicht um zugesicherte Eigenschaften. Gutschriften sind nicht vorgesehen.
- Wartungsarbeiten, Störungen bei Infrastruktur- oder Zahlungsdienstleistern und die Nichterreichbarkeit externer Register (z. B. Handelsregister) können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
14. Haftung
- Ermittlungen erfolgen automatisiert auf Grundlage der Eingaben des Kunden und der verfügbaren Registerdaten. Der Anbieter haftet nicht für Fehler, die auf unrichtigen oder unvollständigen Eingaben des Kunden oder auf unrichtigen Registerdaten beruhen.
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Anbieters.
15. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Wie der Anbieter personenbezogene Daten verarbeitet, beschreibt die Datenschutzerklärung.
- Soweit der Anbieter für ein Unternehmen personenbezogene Daten in dessen Auftrag verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit seinen Anlagen zu technischen und organisatorischen Maßnahmen und Unterauftragsverarbeitern. Der AVV wird bei der ersten Beauftragung als Unternehmen oder bei der Aktivierung von Enterprise abgeschlossen.
16. Änderungen dieser AGB und der Preise
- Änderungen dieser AGB und der Preise gelten nur für danach geschlossene Verträge und danach beauftragte Ermittlungen.
- Für laufende Abonnements kündigt der Anbieter Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Sie werden nur wirksam, wenn der Kunde zustimmt. Stimmt er nicht zu, können beide Seiten das Abonnement zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
17. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.